Liste der Hand- und Spanndienste 1748

Spanndienste im Kirspell Kirchellen

Kirspell Kirchellen, dies Kirspell bestehet aus fünf Gespann, so folgender gestalt Eingetheilt seyndt: Das erste Gespann nennet sich das Feldthäuser Gespann, wozu folgende gehören alß

  1. Terfeldt, und gibt anneben 1 ggld Dienstgeldt so mit 1 rt1 30 stb zahlt wirdt undt muß vermöge Lagerbuch 2 Mähe Dienste praestiren oder 1/2 Kopfstück dafür zahlen.
  2. Dickman uti antecendens (Wie vorhergehend)
  3. Wiescherbur similiter (gleichfalls)
  4. Schulte zu Kirchellen, und zahlt anneben auch 1 ggld Dienstgeld
  5. Horsthoff dienet mit 1/2 Pferdt und zahlt 1/2 ggld Dienstgeld
  6. Hollbeck uti antecedens
  7. Frie muß vermöge Lagerbuch mit ein Pferdt quartaliter (vierteljährlich) dienen und zahlen 1 ggld Dienstgeldt

Diese machen ein Gespann aus und dienen quartaliter.

2tes Gespann nennet sich das Holthäuser Gespann, wozu gehören:

  1. Holthaus und gibt anneben 1 ggld dienstgeldt
  2. Mierman similiter
  3. Haseke und gibt dieser anneben 2 ggld Dienstgeldt
  4. Laerman und gibt jährlich anneben 1 ggld Dienstgeldt
  5. Deffte uti antecedens, für Mähedienste aber zahlt dieser vermöge Lagerbuchs jährlich drey Rader albus, so der Ambtfrohne referirt niemahlen empfangen zu haben
  6. Giese uti antecedens

Vorstehende sechß formiren das Gespann also und dienen quartaliter.

3tes Gespann ist das Haddinghauser Gespann, so aus folgendem bestehet:

  1. Ekamp undt muß anneben zahlen 1 geld dienstgeld item muß dieser vermöge Lagerbuchs 1 Mähe Dienst praestiren, den Mähedienst gestehet nicht.
  2. Overbeck uti antecedens
  3. Stratman similiter. Dieser muß aber vermöge Lagerbuch 2 Mähedienste praestiren.
  4. Rottman uti antecedens
  5. Stappert similiter
  6. Benien similiter
  7. Hasebrinck similiter
  8. Reckforth similiter

welche acht das Gespann machen und quartaliter dienen.

4tes Gespann ist das Ekeler Gespann, so aus nachfolgenden bestehet als

  1. Baumeister und gibt annebens 1 ggld. Dienstgeld, muß auch vermöge Lagerbuchs zwey Mähedienste praestiren,
  2. Pelster muß Vermög Lagerbuchs mit 1 pferdt quartaliter dienen, auch 1 ggld. Dienstgeldt geben, und zwey Mähedienste praestiren, will nuhr 1/2 ggld zahlen, auch quartaliter 1/2 Pferdt lieferen
  3. Schulte Eckel gibt anneben 1 ggld Dienstgeldt und muß vermöge Lagerbuchs 2 Mähedienste
  4. Maes uti antecedens, praestirt aber keine Mähedienste
  5. Höving similiter
  6. Breyll gibt 1 ggld dienstgeldt auch, muß anneben vermöge
  7. Lagerbuch 2 “ähedienste praestiren
  8. Westenbohm similiter
  9. Holtkamp similiter

Welche acht das Gespann ausmachen und quartaliter dienen.

5tes Gespann ist das Overhagen Gespann, so aus folgenden bestehet und dienen gleichfalls quartaliter

  1. Hageman undt gibt anneben 1 ggld dienstgeldt
  2. Thogerechte uti antecedens, muß aber anneben vermöge Lagerbuch zwey Mähedienste praestiren
  3. Hülsken uti antecedens
  4. Boekholt similiter
  5. Bußman ein Kirchenguth, similiter. Ferner muß der Bußman von der Kaldenhove quartaliter mit ein Pferdt dienen, item 1/2 ggld dienstgeldt bezahlen undt einen Mähedienst praestiren. Dieser aber will nur einfach dienen.
  6. Allekaute dienet quartaliter auch mit ein Pferdt, gibt 1 ggld Dienstgeldt und muß vermöge Lagerbuch 2 Mähedienste praestiren, will nur mit 1/2 Pferdt quartaliter dienen
  7. Baumeister uti antecedens
  8. Borneman dienet quartaliter mit 1 Pferdt; gibt 1 ggld Dienstgeldt und praestirt vermöge Lagerbuch auch zwey Mähedienste

Bronnendorf ist eine Höve anjetzo in Creditoren Händen als Weisbauer, Stoffer Rockholt, Jörgen und Dierich ahn der Schantze, davon muß quartaliter mit Pferd gedienet, sodan 1 ggld bezahlet werden. Nach Aussage des Ambtsfrohnen wurden zwey ggld bezahlet aber keine Dienste verrichtet.

Dahlman Overhagen zahlt 1 ggld Dienstgeld und ist pferdtdienstpflichtig.

Brockman in Haddinghausen ist pferddienstpflichtig vermöge Lagerbuch und muß 1/2 ggld Dienstgeld bezahlen und einen Mähedienst praestiren. Will sich aber zu nichts verstehen.

Zu merken ist dahin, daß aus denen fünf Gespann im Kirspell Kirchhellen wenigstens sechs regulirt werden können.

Handtdienste im Kirspell Kirchellen

Diese sollen vermöge Lagerbuch zu 14 Tage, wöllen aber nur quartaliter mit dem Leibe dienen, obschon vermöge des alten Dienstregisters zu 14. Tagen ahngeschlagen .

Folgen diejenige auß Haddinghausen

  1. Lanferman
  2. Bergman alias aufm Berge
  3. Rummel
  4. Althoff
  5. Kreyenkamp
  6. Klaverkamp
  7. Spaen
  8. Beuckman
  9. Mühlenkamp
  10. Breucker
  11. Schlierman jetzo Baurbote und biß dahin frey.

Putzhove undt Reehshove seyndt vermöge Lagerbuch mit dem Leibe zu dienen schuldig, seyndt aber noch nicht erfindtlich.

Aus der Baurschaft Eckell

  1. Vohselman alias Vohseler
  2. Pette jetza Baurbote
  3. Luer
  4. Bauckholt
  5. Fanebroick ist vermöge Lagerbuch dienstpflichtig, will sich aber darzu nicht verstehen.
    Jan achter dem Baum ist dienstpflichtig aber noch nicht erfindlich.
  6. Schencke ist vermöge Lagerbuch dienstpflichtig, will sich aber darzu nicht verstehen.

Aus der Baurschaft Holthausen

  1. Beckedahl und muß anneben für Mähegeld zahlen 6 Rader albus
  2. Mühlert
  3. Pieper
  4. Hesterkamp jetzo Baurbote
  5. Claes alias Berndt aufm Kampen
  6. Rademacher alias Wilm aufm Kampen
  7. Langweg
  8. Wienert
  9. Hörster

Heußkes Kotten ist dienstpflichtig, aber nicht erfindlich, der Haseke soll jedoch diesen vermöge Lagerbuchs in Gebrauch gehabt haben.

Jobst Blauferber ist vermöge Lagerbuch dienstpflichtig, ist aber in dieser Baurschaft nicht erfindlich, außer, daß die Haddinghäuser ein Kötter des Nahmens wohne.

Aus der Dorfbaurschaft

  1. Rademacher
  2. Küper
  3. Schumacher
  4. Schneider auf der Heyden
  5. Spers
  6. Terwellen
  7. Koppelman ist vermöge Lagerbuch dienstpflichtig, will sich dazu aber nicht verstehen
  8. Jan Schmidt ist Briefträger, sonst dienstpflichtig
  9. Henrich jetzo Berndt zur Burg ist vermöge Lagenbuch dienstpflichtig

Otterbeck im Dorf gibt jährlich 1 ggld Dienstgeld und sagt, sonst immer gedient zu haben.

Aus der Baurschaft Overhagen

  1. Schlagkamp ist vermöge Lagerbuch dienstpflichtig
  2. Trillenkamp similiter
  3. auf der Wey similiter

Notandum:

Uchtman oder Üchting in Overhagen muß vermöge Lagerbuch gewöhnliche Pferdtsdienst leisten. Item 2 Mähedienste praestiren und 1 ggld Dienstgeldt bezahlen. Zahlt nur 1 ggld Dienstgeld, zu den übrigen will sich nicht verstehen.

NB.: Von vorstehenden Handtdiensten praetendirt der Ambtsfrohne Neune für sich.

Neü ahngebauete, undt so noch nicht gedienet im Kirspell Kirchellen

Folgen die Neü ahngebawete, undt so noch nicht gedienet.

Aus der Baurschaft Eckel

  1. Jan Dierich Schulte Terwieschen, Einwöhner beym Baumeister
  2. Jan Dierich Barheyer, Einwöhner bey Pelster
  3. Jan Dierich Maehs, Einwöhner bey Maehs
  4. Fielen Schepfer, des Fielen Einwöhner
  5. Röttger Fielen, auch Fielen Einwöhner
  6. Jan Henrich Kreyenkamp, Hewings Einwöhner
  7. Dierich Rickert genandt Klümper, auf Kleine Breyls Hof
  8. Vincent Kuhlman, Breyls Einwöhner
  9. Töns Peter, Ein Kötter
  10. Diereck ahn der Heyde, ein Kötter
  11. Heesterkamp
  12. Trine im Busch auf von Siegen Grund
  13. Schulten Jan auf Repeler Grund

Diese genießen die Gemeinheit.

In der Baurschaft Overhagen

  1. Hagemans Einwöhner
  2. Embersbaurs Einwöhner
  3. Thogerechten Einwöhner
  4. Bußmans Einwöhner
  5. Hulekens Einwöhner

in der Baurschaft Holthausen

  1. Jan Knecht ein Kötter
  2. Löbbert
  3. Schneider
  4. Küper
  5. Diederich Hermans
  6. Eulerich
  7. Strattman
  8. Utschlag
  9. Claes in das alte Haus
  10. Hülsman
  11. Wolter Köller in Heymarths Wiese
  12. Henrich Scheper auf Heymarths Grund
  13. Blotenkamp
  14. Andrehs Bramkamp auf Defften Grund

in der Dorf Baurschaft:

  1. Schepers Einwöhner
  2. Hollenders Einwöhner
  3. Musfeldt auf Schulten Grundt, genießet die Gemeinheit
  4. Knippinck ein Kötter
  5. Jan Schulten auf Schulten Erbe
  6. Jan Henrich Wefer ibidem
  7. Gulicher ein Kötter
  8. Witte Junge auf Schulte Grundt
  9. Peter Bierbohm ein Kötter
  10. Rötger Brewer auf Kirchgrundt
  11. Hilp gehöret nach der Pastorath zu Dörsten
  12. Borgs Berndt ein Kötter
  13. Jürgens Zwey Einwöhner
  14. Schmudden Evert ein Kötter
  15. Tepper gehöret nacher Brabeck
  16. Jan am Kirchhoff
  17. Röttger Erlekotte gehöret nach dem adelichen Hauß Becke
  18. Leppert auf Schulten Grundt
  19. Wolters Michelt ibidem

auß der Baurschaft Haddinghausen:

  1. Tautmans Einwöhner
  2. Backmans Einwöhner
  3. Stapperts Einwöhner
  4. Heckmans Einwöhner
  5. Beniens Einwöhner
  6. Jan in Cluesener Cammer
  7. Berndt auf Hemmings Hof
  8. Heselman gehöret nach dem adelichen Hauße Becke
  9. Zens Brauman
  10. Peter Brauman
  11. Dierck Scheffer
  12. Marien Jan
  13. Jan Dierich Kreyenkamp
  14. Kleppe im Lohe
  15. Dierich im Lohe
  16. Jan Gram
  17. Claes im Lohe
  18. Wulff

Biß hierhin das Unter Vest und folget nuhnmehr das Ober-Vest.

Quelle: Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen, Herzoglich Arenbergisches Archiv, II E 59 Erneutes Dienstregister über Hand- und Spanndienste